Online-Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen
Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Bewerbung entnehmen Sie bitte den zentralen Bewerbungsseiten
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester |
Bewerbungsschluss: | 15. Januar / 15. Juli |
Vorpraktikum: | nicht erforderlich |
Zulassungsvoraussetzungen:
- Erfolgreicher Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums im Bereich der Wirtschaftsinformatik oder vergleichbaren Fächern und mit mindestens 210 Credits (nach ECTS) entsprechendem Studienaufwand an einer deutschen Hochschule oder einer vergleichbaren Institution im In- oder Ausland. Werden weniger als 210 Credits nachgewiesen, kann der Auswahlausschuss dem Bewerber zur Auflage machen, vertiefende betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen für den Masterstudiengang im Umfang von 30 Credits vor Anmeldung zur Master-Thesis nachzuholen. Die Leistung kann in Form eines vertiefenden Betriebspraktikums, durch Studienarbeiten und Prüfungsleistungen aus den Studiengängen der Fakultät Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen oder durch außerhalb der Hochschule und des absolvierten Bachelorstudiengangs erbrachte Leistungen aus einschlägiger Berufspraxis nachgewiesen werden. Die Form der Leistungserbringung wird durch den Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt.
- Guter Abschluss (absolute Gesamtnote besser oder gleich 2,5) oder überdurchschnittlicher Abschluss (relative Gesamtnote nach ECTS besser oder gleich B).
- Fundierte Kenntnisse und Kompetenzen vergleichbar derer, die nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsinformatikplus an der Hochschule Offenburg erbracht wurden. Bei einem Bachelorabschluss in BWL oder Informatik kann der Auswahlausschuss die Zulassung von der erfolgreichen Nachholung von Modulen und/oder den zugehörigen Prüfungen aus dem Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik abhängig machen.
- Gute Beherrschung der deutschen Sprache (siehe § 3 Absatz (1) Nr. 4). Ausgenommen hiervon sind Bewerber mit deutscher Muttersprache.
- Englischkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache entsprechen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache erworben oder das Erststudium in englischer Sprache abgeschlossen wurde. Ausgenommen hiervon sind Studierende mit englischer Muttersprache.
Die Hochschule Offenburg bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten den Nachweis Ihrer Sprachkompetenzen zu erbringen:
· Sprachnachweis über das Zeugnis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
Sie haben die Möglichkeit, den Sprachnachweis durch Ihr Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung zu erbringen. Hierbei muss das Sprachniveau B2 explizit ausgewiesen sein. Alternativ ist eine Unterrichtsdauer in Englisch von 7 Jahren bei einem Abitur mit 13 Schuljahren (G9) und 6 Jahren bei einem Abitur mit 12 Jahren (G8) nachzuweisen. Bitte reichen Sie hierzu Ihr Abiturzeugnis ein!
· Nachweis über Sprachmodule aus dem Bachelor-/Diplomstudium
Sie können den Sprachnachweis auch erbringen, in dem Sie in Ihrem Bachelor-/Diplomstudium bereits erfolgreich absolvierte Sprachmodule in englischer Sprache mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser nachweisen. Der Sprachnachweis muss hierbei explizit das Niveau B2 ausweisen.
· Sprachnachweis über Sprachzertifikate
Mit Hilfe anerkannter Sprachzertifikate können die für die Einschreibung bzw. Bewerbung notwendigen Sprachkompetenzen nachgewiesen werden. Die Sprachzertifikate werden von den meisten Hochschulen anerkannt und kosten zwischen 150 EUR und 300 EUR.
Sprachzertifikat | Ergebnisvorgabe für das Niveau B2 |
5,0 - 6,5 | |
Cambridge English: First (FCE), | |
mind. 79 Punkt |
Andere als die aufgeführten Sprachzertifikate/Sprachnachweise werden nur dann zugelassen, wenn eine B2-Äquivalenzbestätigung entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) beigelegt und diese von der Zulassungskommission anerkannt wird.