Fakultät Wirtschaft
Managerhaftung
Das Forschungsprojekt hat zum Ziel, Führungskräfte bei der Beantwortung der Frage zu unterstützen, wann eine „angemessene Information“ im Sinne der aktienrechtlichen Sorgfaltsverpflichtung von § 93 Abs. 1 und Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 116 AktG vorliegt. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) verbindlich gemachte „Deutsche Business Judgment Rule“. Mit dieser, an US amerikanische Vorgaben angelehnten Rechtsfigur wird der Begriff der Sorgfalt des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters durch verschiedene Tatbestände konkretisiert, von denen die angemessene Information den eigentlich neuen Akzent der Regelung markiert. Zwar besteht Konsens darüber, dass es hierbei nicht um eine vollkommene Information gehen kann, sondern jeder Informationszuwachs gegen die damit verbundenen Kosten und den induzierten Zeitaufwand abgewogen werden soll. Wie diese formale Vorgabe hingegen konkretisiert werden soll, ist gegenwärtig noch ein weitgehend ungelöstes Problem. Um für die Problemlösung einen ersten Vorschlag zu machen, wird ein regelbasiertes Konzept zur Entscheidungsfundierung entwickelt, das neuere argumentationstheoretische Überlegungen aufgreift und an bewährte entscheidungstheoretische Verfahrensregeln anschließt.
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